Die Inhaltsstoffe

 

Die geltende EU-Bestimmung besagt, dass Erzeugnisse wie Wein, Schaumwein, Obstwein und aromatisierte Weine ab dem 8. Dezember 2023 mit einer Nährwertkennzeichnung und einer Zutatenliste versehen werden müssen

Nachfolgenden werden Sie zeitgerecht über die Nährwertangaben und Inhaltsstoffe unserer Weine informiert.